Die Videoüberwachung ist im Eisenbahn- und Personenbeförderungsgesetz geregelt. Die Ausführungsbestimmungen sind in der Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr (VüV-ÖV) zu finden.
Videoüberwachung wird eingesetzt, um einen sicheren und geordneten Betrieb zu gewährleisten sowie Personen und Infrastruktur zu schützen. Sie dient insbesondere dazu:
Mitarbeitende, Fahrgäste sowie Besucherinnen und Besucher vor Übergriffen, Bedrohungen und Belästigungen zu schützen
Diebstahl und Verlust von Wertgegenständen entgegenzuwirken
Sachbeschädigungen zu verhindern oder aufzuklären
Bildmaterial zur Beweissicherung bei Zwischenfällen bereitzustellen
Fahrgastaufkommen zu erfassen, soweit dies für die Betriebssicherheit erforderlich ist
Die aufgezeichneten Bilddaten sind technisch und organisatorisch vor unbefugtem Zugriff geschützt. Zugriff auf die Aufnahmen haben ausschliesslich die hierfür zuständigen Sicherheitsstellen von Aargau Verkehr.
Eine Sichtung oder Sicherung der Videodaten erfolgt nur anlassbezogen, beispielsweise nach einem sicherheitsrelevanten Ereignis. Eine Weitergabe findet ausschliesslich an Strafverfolgungsbehörden und nur auf Grundlage einer entsprechenden gesetzlichen oder behördlichen Anordnung statt.
Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach Art. 4 VüV-ÖV.
Bei Fragen und Anregungen zum Datenschutz können Sie sich jederzeit an unsere/n Datenschutzberater/in wenden. Entweder per Post an:
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