Preise und Tarifbestimmungen

Auf den Linien von Aargau Verkehr gelten sowohl die nationalen Tarife und Bestimmungen als auch diejenigen der jeweiligen Tarifverbünde. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Regelungen.
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Aargau Verkehr veröffentlicht keine eigenen Preise für Billette oder Abonnemente. Informationen zu Fahrpreisen erhalten Sie in unseren Reisezentren oder direkt über den Online-Fahrplan auf sbb.ch bzw. in der SBB Mobile App.

Preise für Monats- oder Jahresabonnemente innerhalb der Tarifverbünde können Sie bequem in unserem Online-Shop einsehen.

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Die wichtigsten Bestimmungen

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Selbstkontrolle

Unsere Linien unterliegen der sogenannten «Selbstkontrolle». Die Verantwortung, im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein, liegt beim Fahrgast. Dies gilt auch für Zusatzfahrausweise wie z.B. für Kinder, Hunde oder Fahrräder.

Wer ohne einen gültigen Fahrausweis reist, bezahlt einen entsprechenden Zuschlag.

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1. Klasse

Alle Züge der S14 und S17 führen Abteile der 1. Klasse.

Ein Klassenwechsel ist zwingend vorgängig an einer Verkaufsstelle oder einem Billettautomaten zu lösen - kein Verkauf im Zug! GA und Halbtax-Besitzer bezahlen den halben Preis für den Klassenwechsel.

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Kinder

Kinder unter 6 Jahren reisen gratis. Kinder von 6 - 15.99 Jahren lösen das ermässigte Billett (1/2). Mit der Junior- beziehungsweise Kinder-Mitfahrkarte fahren Kinder ab 6 Jahren bis am Tag vor ihrem 16. Geburtstag in Begleitung der Eltern bzw. Begleitperson gratis. Die Junior- bzw. Kinder-Mitfahrkarte ist für CHF 30.- pro Kind erhältlich.

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Tiere

Für Hunde ist grundsätzlich der ermässigte (1/2) Fahrpreis zu bezahlen. Reisen Sie in der 1. Klasse, genügt für Ihren Hund ein Billett der 2. Klasse . Die Mitnahme von kleinen Hunden (Risthöhe max. 30 cm), Katzen, Vögeln und ähnlichen kleinen zahmen Tieren ist gratis, falls diese in geschlossenen Taschen, Käfigen, Körben oder anderen geeigneten Behältern mitgeführt werden.

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Reisende mit einer Behinderung

Reisende mit einer Behinderung haben Anrecht auf eine entsprechende Ermässigungskarte, welche von der kantonalen IV-Stelle ausgegeben wird. Diese Karte gewährt die kostenlose Mitnahme eines Reisebegleiters.

Für Informationen dazu wenden Sie sich bitte an die zuständige IV-Stelle.

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Kinderwagen / Rollstuhl

Kinderwagen, Gehilfen und Rollstühle werden kostenfrei befördert und benötigen kein Billett.

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Velo

Der Velo-Selbstverlad ist kostenpflichtig. Lösen Sie hierfür ein zusätzliches Billett. Das Velobillett ist zum ermässigten Preis (1/2) zu kaufen. Für weite Strecken lohnt sich die Velo-Tageskarte mit Gültigkeit in der ganzen Schweiz: CHF 14.–.

Kinder (bis 15.99 Jahre) in Begleitung einer erwachsenen Person (über 16 Jahre) müssen für ihr Velo kein Billett lösen.

Kinder (bis 15.99 Jahre) mit einem GA-Kind oder GA Familia Kind können ihr Velo kostenlos mitnehmen, auch ohne Begleitperson.

Kleinkinder (bis 5.99 Jahre) müssen für ihr Velo kein Ticket lösen und reisen kostenlos.

Beachten Sie die Selbstverlad-Sperrfristen der S-Bahn Zürich von 06.00 - 09.00 und 16.00 - 19.00 Uhr.

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