Reisen ohne gültigen Fahrausweis
Es kann vorkommen, dass jemand ohne gültigen Fahrausweis unterwegs ist – zum Beispiel, wenn das Billett vergessen wurde, ein Abonnement nicht mitgeführt wird oder der Fahrausweis nur teilweise gültig ist. In solchen Fällen gelten einheitliche Regelungen.
Falls Sie im Zug oder Bus ein Formular «Reise ohne gültigen Fahrausweis» oder «Reise mit teilgültigem Fahrausweis» erhalten haben, können Sie ein persönliches Abonnement innerhalb von zehn Tagen nachreichen. Dies ist online oder in unseren bedienten Reisezentren möglich. Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 5.– pro Vorfall.
Für Fragen zu einer Rechnung oder für Rückmeldungen steht Ihnen das untenstehende Kontaktformular zur Verfügung.
Rechnung online begleichen
Sie haben in einer Fahrausweiskontrolle einen Beleg erhalten, weil Sie Ihr persönliches Abonnement nicht vorweisen konnten oder keinen Fahrausweis dabei hatten?
Hier können Sie die Gebühren einfach und schnell begleichen.
Kontakt
Aargau Verkehr AG (AVA)
Postfach
5001 Aarau
Nützliche Informationen
Die Verantwortung, im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein, liegt beim Reisenden. Dies gilt auch für Zusatzfahrausweise wie z.B. für Kinder, Hunde oder Fahrräder.
Die Fahrausweise (auch elektronische) sind vor Fahrtantritt zu lösen. Fahrberechtigungs-Applikationen wie Fairtiq oder EasyRide sind vor Fahrtantritt zu aktivieren.
Es gibt viele Gründe für Fahrten ohne gültigen Fahrausweis und nicht in jedem Fall wird vorsätzlich kein Fahrausweis gekauft. Es spielt jedoch keine Rolle ob Sie vergassen einen Fahrausweis zu lösen, diesen irrtümlich auf das falsche Reisedatum gelöst haben, ohne Absicht in der 1. Klasse sassen oder auf den Zug rennen mussten und daher erst nach Abfahrt einen elektronischen Fahrausweis gelöst haben.
Grundsätzlich werden in jedem Fall die entsprechenden Gebühren in Rechnung gestellt.
Zahlungserinnerung/Mahnung: CHF 40.00
Missbrauch: CHF 100.00
Fälschung: CHF 200.00
Zeitaufwand: CHF 25.00 je angebrochene Viertelstunde
Strafanträge: CHF 50.00

