

Zum Schutz der Reisenden, des Betriebes und der Infrastruktur werden an den Bahnhöfen, Haltestellen und in den Zügen Videokameras nach VüV-öV eingesetzt. Betreiberin ist die Aargau Verkehr AG (AVA), 5000 Aarau, 0800 888 800, aargauverkehr.ch

Die Hausordnung gilt auf dem gesamten Gelände und in den Fahrzeugen der Aargau Verkehr AG (AVA). Verstösse können zu Bahnhofverboten, Ausschluss vom Transport, Schadenersatzforderungen oder Strafverfolgung führen. Den Anordnungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder der von uns beauftragten Firmen ist Folge zu leisten.
Strafbare Handlungen (Beschimpfungen, Drohungen, Tätlichkeiten usw.) gegen das Personal werden von Amtes wegen verfolgt.
Die Strafbestimmungen richten sich nach: StGB (SR 311.0) / EBG (SR 742.101) / PBG (SR 745.1) BGST (SR 745.2) / VüV-ÖV (SR 742.147.2)


Mit Ihrer Unterstützung sorgen wir für saubere Bahnhöfe und Haltestellen. Bitte beachten Sie: Abfälle wie z.B. Zigarettenstummel, Papier, Glas, Kaugummis, Dosen etc. gehören in die dafür vorgesehenen Entsorgungssysteme.

Unerlaubtes Überschreiten der Gleise sowie das Betreten der Gleis-, und nicht öffentlichen Werksanlagen ist verboten. In jedem Fall erfolgt eine Strafanzeige.

Die ausdrückliche Zustimmung von Aargau Verkehr AG (AVA) ist einzuholen für:
Aargau Verkehr AG (AVA)
Hintere Bahnhofstrasse 48
5000 Aarau
Kundenservice
0800 888 800