Hausordnung

Wir möchten, dass Sie sich als Gast bei uns wohl fühlen. Damit dies gelingt, brauchen wir Ihre Mithilfe und danken Ihnen für die Einhaltung unserer Hausordnung. Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten.

Bewilligungen

Aargau Verkehr bewilligt Promotionen und Veranstaltungen auf unserem öffentlich zugänglichem Areal (z.B. Bahnhofsanlagen) nach einer vorgängigen Prüfung. Kontaktieren Sie uns.

Die Hausordnung von Aargau Verkehr

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Rücksicht auf andere

Bahnanlagen und Haltestellen sind öffentlich, aber deswegen keine rechtsfreien Räume. Wir ersuchen Sie, sich auf dem gesamten Bahnareal sowie in den Fahrzeugen so zu verhalten, dass Sie niemanden behindern, gefährden oder belästigen.

Insbesondere ist folgendes nicht gestattet:
  • Sitzen und Liegen auf Treppen und in Durchgängen
  • Füsse / Schuhe auf das Sitzpolster legen (mit oder ohne Unterlage)
  • Fahren mit Velos, Skateboards, Inlineskates usw.
  • Mitführen von frei laufenden Tieren
  • Abstellen von Velos oder anderen Fahrzeugen ausserhalb der dafür vorgesehen Flächen
  • Versperren von Rettungs- und Fluchtwegen
  • Betteln und Hausieren
  • Beschriften, bemalen oder beschmieren von Wänden,Böden und anderen Flächen
  • Beschädigen von Anlagen und Fahrzeugen sowie der Diebstahl von Bahneigentum (Missachtung hat strafrechtliche Konsequenzen)
  • Wegwerfen von Abfällen ausserhalb der Entsorgungssysteme
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Videoüberwachung

Zum Schutz der Reisenden, des Betriebes und der Infrastruktur werden an den Bahnhöfen, Haltestellen und in den Zügen Videokameras nach VüV-öV eingesetzt. Betreiberin ist die Aargau Verkehr AG (AVA), 5000 Aarau, 0800 888 800, aargauverkehr.ch

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Wir meinen es ernst

Die Hausordnung gilt auf dem gesamten Gelände und in den Fahrzeugen der Aargau Verkehr AG (AVA). Verstösse können zu Bahnhofverboten, Ausschluss vom Transport, Schadenersatzforderungen oder Strafverfolgung führen. Den Anordnungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder der von uns beauftragten Firmen ist Folge zu leisten.

Strafbare Handlungen (Beschimpfungen, Drohungen, Tätlichkeiten usw.) gegen das Personal werden von Amtes wegen verfolgt.

Die Strafbestimmungen richten sich nach: StGB (SR 311.0) / EBG (SR 742.101) / PBG (SR 745.1) BGST (SR 745.2) / VüV-ÖV (SR 742.147.2)

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Raucherwaren, Alkohol und Drogen

  • Rauchen im Wartsaal, in den Fahrzeugen und anderen ausgewiesenen Nichtraucherzonen ist untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten.
  • Übermässiger Alkoholkonsum ist zu unterlassen.
  • Auf dem ganzen Bahnareal, den Vorplätzen und in den Fahrzeugen gilt: kein Besitz, kein Handel und kein Gebrauch von Rauschgiften (inkl. CBD-Hanf).
  • Betrunkene, unter Einfluss von Betäubungsmittel stehende, sowie sich ungebührlich verhaltende Personen, können weggewiesen und vom Transport ausgeschlossen werden.
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Abfall und Zeitungen

Mit Ihrer Unterstützung sorgen wir für saubere Bahnhöfe und Haltestellen. Bitte beachten Sie: Abfälle wie z.B. Zigarettenstummel, Papier, Glas, Kaugummis, Dosen etc. gehören in die dafür vorgesehenen Entsorgungssysteme.

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Überschreiten der Gleise

Unerlaubtes Überschreiten der Gleise sowie das Betreten der Gleis-, und nicht öffentlichen Werksanlagen ist verboten. In jedem Fall erfolgt eine Strafanzeige.

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Nur mit Bewilligung

Die ausdrückliche Zustimmung von Aargau Verkehr AG (AVA) ist einzuholen für:

  • Verkauf und Anbieten von Waren und Dienstleistungen
  • Auftritte, Veranstaltungen sowie Ton-, Foto- und Filmaufnahmen
  • Anbringen von Plakaten
  • Verteilen von Flugblättern, Prospekten und Handzetteln
  • Jegliche Sammel- und Unterschriftenaktionen sowie
  • Befragungen
  • Live-Musik sowie das laute Abspielen von Tonträgern, Mobiltelefonen usw.
Willkommen bei
Aargau Verkehr.